1. Gegenstand der Leistungen
Hofstetter Residenzen ist ein Service von Hofstetter Immobilien zur Unterstützung bei der Recherche und Auswahl hochwertiger Mietimmobilien. Die Leistung kann insbesondere die Strukturierung eines Suchprofils, die Sichtung und Einordnung verfügbarer Objektinformationen, die Erstellung einer Vorauswahl, die Vorbereitung von Rückfragen sowie die Kontaktanbahnung zu Eigentümern, Vermietern, Verwaltern oder sonstigen Anbietern umfassen.
Ein bestimmtes Objekt, eine bestimmte Verfügbarkeit oder der Abschluss eines Mietvertrags wird nicht geschuldet. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach der jeweiligen Anfrage und einer gegebenenfalls gesondert getroffenen Vereinbarung.
2. Suchanfragen und Angaben des Interessenten
Interessenten sollen ihre Anforderungen möglichst vollständig und zutreffend beschreiben. Dazu gehören insbesondere gewünschte Region, Zeitraum, Nutzungsart, Haushaltsgröße, relevante Ausstattungsmerkmale und besondere Anforderungen. Änderungen, die für die Auswahl wesentlich sind, sollten frühzeitig mitgeteilt werden.
Die Vorauswahl kann nur auf Grundlage der Informationen erfolgen, die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbar sind. Offene Punkte werden nach Möglichkeit als solche gekennzeichnet und können eine weitere Rückfrage oder Prüfung durch den jeweiligen Anbieter erfordern.
3. Objektinformationen und Verfügbarkeit
Informationen zu Mietobjekten können von Eigentümern, Vermietern, Verwaltern, Plattformen oder sonstigen Anbietern stammen. Verfügbarkeit, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution, Ausstattung, Nutzungsbedingungen und sonstige Vertragsbestandteile werden durch den jeweiligen Anbieter festgelegt und können sich bis zum Abschluss eines Vertrags ändern.
Hofstetter Immobilien gibt keine Zusage ab, dass ein konkret angefragtes Objekt reserviert, besichtigt oder angemietet werden kann. Maßgeblich für die Anmietung sind ausschließlich die individuellen Vereinbarungen zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Vermieter oder Anbieter.
4. Besichtigungen und Entscheidungsunterstützung
Soweit Besichtigungen vorbereitet oder begleitet werden, dient dies der strukturierten Erfassung relevanter Fragen und Eindrücke. Die Entscheidung über die Eignung einer Immobilie bleibt beim Interessenten. Technische, rechtliche, bauliche oder steuerliche Prüfungen sind nicht Bestandteil der Auswahlunterstützung, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Bei erkennbar fachbezogenen Fragen kann es sinnvoll sein, zusätzlich qualifizierte Sachverständige, Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachpersonen hinzuzuziehen.
5. Vertragsschluss und Konditionen
Ein Mietvertrag kommt ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Vermieters oder Anbieters zustande. Vor Vertragsschluss können Identitäts-, Bonitäts- oder sonstige Nachweise verlangt werden. Hofstetter Immobilien kann weder die Annahme eines Mietinteressenten noch bestimmte Vertragskonditionen garantieren.
Soweit für besondere Auswahl- oder Unterstützungsleistungen ein gesondertes Entgelt vereinbart wird, werden Umfang und Konditionen vor Beauftragung transparent vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht aus der Übermittlung einer allgemeinen Online-Anfrage allein keine Zahlungspflicht.
6. Mitwirkung und Kommunikation
Eine zügige Bearbeitung setzt voraus, dass Rückfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums beantwortet und erforderliche Unterlagen bereitgestellt werden. Wenn sich der gewünschte Mietzeitraum, die Region oder andere wesentliche Kriterien ändern, kann eine erneute Einordnung bereits betrachteter Objekte erforderlich sein.
Die Kommunikation erfolgt über die vom Interessenten angegebenen Kontaktdaten. Der Interessent ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben korrekt und erreichbar sind.
7. Haftung
Hofstetter Immobilien haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Für Entscheidungen, die ausschließlich auf Angaben Dritter beruhen, gelten die gesetzlichen Verantwortungsmaßstäbe. Interessenten sind angehalten, für ihre Entscheidung wesentliche Angaben und Vertragsunterlagen vor Unterzeichnung selbst zu prüfen beziehungsweise fachlich prüfen zu lassen.
8. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, erhebliche technische Störungen, Streiks oder vergleichbare Umstände, können die Bearbeitung oder Durchführung vereinbarter Schritte verzögern. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall über angemessene Anpassungen des Ablaufs abstimmen.
9. Änderungen und Beendigung
Eine laufende Suchunterstützung kann angepasst oder beendet werden, wenn sich Anforderungen, Verfügbarkeit oder Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Bereits getroffene gesonderte Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt, soweit dort nichts anderes geregelt ist.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
